Bauturbo – Leitlinien zur Anwendung

Am 30. Oktober 2025 ist die weitreichende Änderung des Baugesetzbuchs mit dem Ziel in Kraft getreten, den Wohnungsbau zu beschleunigen. Dies ist eine Reaktion auf den akuten Wohnraummangel, dem aufgrund teilweise langer Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht zeitnah entgegengewirkt werden konnte. 

Mit diesem „Bau-Turbo“ soll insbesondere die Innenentwicklung gestärkt und vorhandene Flächenpotenziale besser genutzt werden. Auch im Außenbereich eröffnen sich Möglichkeiten der Anwendung. 

Sie möchten Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbos“ definieren – wir begleiten Sie dabei! 

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