Am 30. Oktober 2025 ist die weitreichende Änderung des Baugesetzbuchs mit dem Ziel in Kraft getreten, den Wohnungsbau zu beschleunigen. Dies ist eine Reaktion auf den akuten Wohnraummangel, dem aufgrund teilweise langer Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht zeitnah entgegengewirkt werden konnte.
Mit diesem „Bau-Turbo“ soll insbesondere die Innenentwicklung gestärkt und vorhandene Flächenpotenziale besser genutzt werden. Auch im Außenbereich eröffnen sich Möglichkeiten der Anwendung.
Sie möchten Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbos“ definieren – wir begleiten Sie dabei!
Nutzen Sie die planungsrechtlichen Möglichkeiten dieses neuen Instruments und definieren Sie die auf Ihre Kommune zugeschnittenen Rahmenbedingungen, um den „Bau-Turbo“ zielführend und transparent zu zünden.
Wir begleiten Sie, eine praxisorientierte Handlungsgrundlage für die Verwaltung und Antragsteller zu erarbeiten.

Kontaktieren Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin Frau Dipl.-Ing. Kerstin Stern unserer Fachabteilung Stadtplanung der KAPPIS Ingenieure GmbH.


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