Neue Anforderungen im Kompensationsverzeichnis – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung!

Seit 2026 müssen im Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg (KompVz BW) nicht nur Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, sondern auch weitere Kompensationsmaßnahmen verbindlich erfasst werden.

Hierfür wurde eine neue Online-Anwendung eingerichtet, über die sämtliche Maßnahmen digital eingetragen und verwaltet werden.

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